Seit Jahren steigt die Anzahl an Einsätzen, zu der Notärzte und Rettungswagen alarmiert werden. Der Bereichsausschuss des Rettungsdienstbereiches Emmendingen hat aus diesem Grund eine sogenannte „Vorhalteerweiterungen“ beschlossen. Daher ist der in Malterdingen stationierte Notarzt schon seit Mai 2021 rund um die Uhr im Dienst. Zu einer neuen Erweiterung kam es zum 01. Oktober 2022: In Emmendingen steht nun nachts ein zusätzlicher Rettungswagen bereit. Gleichzeitig ist in Waldkirch werktags von 8:00 – 16:00 Uhr ein zweites Fahrzeug im Einsatz.
„Das beinhaltet aber auch, dass wir entsprechende Räume für die Einsatzkräfte bereitstellen müssen“, erklärt Alexander Breisacher, Geschäftsführer des DRK Kreisverbandes Emmendingen. Hierfür wurde in Emmendingen ein Grundstück neben der Rettungswache hinzugekauft und übergangsweise drei Container aufgestellt. In den nächsten Jahren ist der Neubau einer Rettungswache geplant.
Die Rettungswache Waldkirch wird noch dieses Jahr nach Gutach-Bleibach verlegt. Das dortige neu gebaute Rettungszentrum wird dann Standort von zwei Rettungsfahrzeugen und drei Krankenwagen sein.
Zusätzlich wurden an die Rettungswachen Herbolzheim und Elzach zwei neue Rettungsfahrzeuge übergeben. Sie ersetzen ältere Fahrzeuge. Die neuen Fahrzeuge sind alle nach den neuesten Vorgaben ausgestattet, beispielsweise mit elektrohydraulischen Fahrtragen, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein rückenfreundliches Arbeiten ermöglichen.
„Wir sind gut aufgestellt und können mit der Investition in hochspezifizierte technische Ausstattung, Stabilität und Sicherheit die Notfallversorgung weiter optimieren,“ freut sich der neue Rettungsdienstleiter Sven Schumann. Er ist seit dem ersten Oktober beim Kreisverband.
Info:
Das Rettungsdienstgesetz legt fest, dass der Bereichsausschuss die Bereichspläne erstellt und regelmäßig überarbeitet. Dieser wiederum bestimmt, wie viele bodengebundene Einsatzmittel vorgehalten werden müssen. Der Ausschuss ist zusammengesetzt aus Vertretern der Kostenträger und den Leistungserbringern sowie der Rechtsaufsicht. Aufgrund von Anpassungen der Bereichspläne wird die Vorhalteerweiterung im Kreis Emmendingen nun angepasst. Wer es genauer wissen möchte, kann die Regelung gerne im Rettungsdienstgesetz §3 Absatz 3 nachlesen.