Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) & Erziehungsbeistandschaften (EB)

Wir begleiten und fördern Familien

Die Aufgaben der Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) und die Erziehungsbeistandschaft (EB) sind für die Stärkung und den Schutz von Familien, Jugendlichen und Kindern. Wir begleiten und fördern Familien und ihre Mitglieder in ihrenLebens- und Entwicklungsbedingungen.

Dabei steht die Gesamtheit der Beziehungen der Familie im Vordergrund. Ebenso stärken wir die Fähigkeiten und Ressourcen der Familienmitglieder. Gleichzeitig erarbeiten wir gemeinsam auf dieser Grundlage zukunftsfähige Lösungen.

  • Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

    Bei der sozialpädagogischen Familienhilfe betreuen und begleiten wir Familien sehr eng in Erziehungsaufgaben und bei der Bewältigung von Alltagsproblemen. Wir geben Hilfestellung bei der Lösung von Konflikten und Krisen. Wir unterstützen aber auch bei Kontakten mit Ämtern, Behörden, Schulen und Tageseinrichtungen. Der Fokus liegt dabei auf der Hilfe zur Selbsthilfe. Wichtig ist uns dabei, dass die Familie mitarbeitet, denn die SPFH ist in der Regel auf längere Dauer angelegt.

Wir sind da für Familien
Wie hilft SPFH?
  • Die Familien erlangen die Fähigkeit, ihre Herausforderungen und den Alltagsstress eigenständig zu bewältigen.
  • Die Familien mobilisieren die Ressourcen ihres Familiensystems und seiner Mitglieder.
  • Das familiäre System wird nachhaltig gestärkt.
  • Die Familien bauen eigene Netzwerke auf und integrieren sich in das soziale Umfeld.
  • Die Familien entwickeln Lebens-und Zukunftsperspektiven.
  • Die gemeinsame Arbeit stärkt die Persönlichkeiten von Erziehenden, Kindern und Jugendlichen.
Für welche Familien ist SPFH?

Wir sind für Familien da, die sich bei

  • der Gestaltung und Ausübung der Erziehung
  • der Bewältigung von Alltagsproblemen
  • bei der Integration in ihr Lebensumfeld
  • der Lösung von Konflikten und Krisen
  • der Bewältigung von spezifischen Belastungen
  • im Kontakt mit Ämtern und Institutionen

Unterstützung wünschen.

Erziehungsbeistandschaften (EB)

Bei den Erziehungsbeistandschaften unterstützen wir Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen. Dabei beziehen wir das soziale Umfeld mit ein. Gleichzeitig fördern wir ihre eigene persönliche Entwicklung unter Erhaltung ihres Lebensbezuges zur Familie.

Wir sind da für Kinder und Jugendliche
Wie hilft EB?
  • Klärung der Lebenssituation und der Perspektiven der jungen Menschen
  • Bewältigung von Entwicklungsproblemen
  • Stabilisierung von Sozial- und Leistungsverhalten
  • Gestaltung und Erhaltung von familiären und außerfamiliären Lebensbezügen und Beziehungen
  • Stärkung des Selbstwertgefühls
  • Verantwortlicher Umgang mit Medien und Suchtmitteln
  • Erwerb lebenspraktischer Kompetenzen
  • Dem Alter der Kinder/Jugendlichen entsprechende Verselbständigung
Welchen Jugendlichen hilft EB?

Die EB richtet sich an Jugendliche, die

  • im Bereich des Sozial-, Lern- und Arbeitsverhaltens
  • in ihrer persönlichen Entwicklung
  • in der Gestaltung von sozialen Beziehungen
  • bei der Perspektivenentwicklung und Lebensgestaltung

Unterstützungsbedarf haben.

Wo beantragen Sie die Leistungen der SPFH und EB?

Alle Eltern haben das Recht, eine „Hilfe zur Erziehung“ in Anspruch zu nehmen. Die Hilfe ist freiwillig und kann beim zuständigen Jugendamt beantragt werden. Sie wird im Bedarfsfall vom Jugendamt bewilligt. Der Familie entstehen in der Regel keine Kosten.

SPFH und EB, Aufteilung zwischen dem DRK und der Caritas im Landkreis Emmendingen

Ihre Ansprechpartnerinnen:

Hanna Orthmann
Abteilungsleitung Sozialarbeit und Servicedienste
+49 7641 4601 35 

Bettina Lügger
Teamleitung Schulbegleitung und Freizeit Programm Inklusion
+49 7641 4601 31

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