Im Landkreis Emmendingen ist der DRK-Kreisverband Emmendingen e.V. ein Träger des Rettungsdienstes. Grundlage dieser Tätigkeit bilden das Rettungsdienstgesetz des Landes Baden-Württemberg, dessen aktuelle Fassung am 8. Februar 2010 in Kraft trat und zuletztdurch Artikel 10 des Gesetzes vom 12. Juni 2018 (GBl. S. 173, 187) geändert worden ist, der Rettungsdienstplan des Jahres 2022 sowie der aktuelle Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Emmendingen und die Kreisverbandssatzung.
Die Vorhaltung für die Rettungsmittel orientiert sich an den vom Rettungsdienstplan Baden-Württemberg vorgegebenen Hilfsfristen. Dieser legt fest innerhalb welcher Zeit nach absetzen des Notrufs, der Einsatzort erreicht werden soll.